Ersatzversorgung Gas für Haushaltskunden, gültig ab 01.01.2025 im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Wörishofen
Die Ersatzversorgung basiert auf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (nach §3 Nr. 22 EnWG) und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).
Eine Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, wenn ein Letztverbraucher aus dem Gasnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. der Gasbezug erfolgt ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung aufgrund eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach dem Beginn der Ersatzversorgung.
Ersatzversorgungspreise | ohne USt. | inkl. 19 % USt. |
Arbeitspreis für die ersten 50.000 kWh/Jahr | 8,80 ct/kWh | 10,47 ct/kWh |
Arbeitspreis für alle weiteren kWh/Jahr | 8,50 ct/kWh | 10,12 ct/kWh |
Grundpreis | 120,00 €/Jahr | 142,80 €/Jahr |
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet.