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    Erneuerbare Energie: Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

    Die Energiewende fordert eine zunehmende dezentrale Erzeugung durch erneuerbare Energien und stellt neue Anforderungen an die Stromnetze. Um die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen, ist eine Digitalisierung der Stromnetze erforderlich. Hierzu sind neue digitale Stromzähler erforderlich, die eine zeitabhängige Stromverbrauchsmessung und Steuerung ermöglichen.

    Zur Schaffung einheitlicher, rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland hat der Gesetzgeber das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" (GDEW) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Die zentralen Vorgaben für den Messstellenbetrieb befinden sich im neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das die Grundlagen für den Rollout digitaler Zähler schafft. Messstellenbetreiber sind verpflichtet, bis 2032 flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen.

    Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

    Im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Wörishofen sind von der gesetzlichen Umbauverpflichtung folgende Mengen betroffen:

    • auf moderne Messeinrichtungen ca. 10.000 Zähler
    • auf intelligente Messsysteme ca. 1.600 Zähler