Unterstützung bei Hochwasserschäden: bis zu 200 Euro brutto für Trocknungsmaßnahmen
Das Hochwasser Anfang Juni 2024 hat auch in unserem Versorgungsgebiet sowie in vielen Teilen der Region teils massive Schäden verursacht. Die Trockenlegung von überfluteten Kellern und Wohnräumen ist energieintensiv und mit erhöhtem Stromverbrauch verbunden. Um die betroffenen Gebäudeeigentümer und Mieter zu entlasten, haben wir als lokaler Energieversorger für unsere Stromkunden ein Hochwasserhilfeprogramm aufgelegt.
Unsere Hochwasserhilfe
Betroffene Eigentümer oder Mieter, die von den Stadtwerken zum Zeitpunkt des Hochwasserereignisses mit Strom beliefert wurden sowie einen ungekündigten Stromliefervertrag mit den Stadtwerken haben, können eine einmalige Gutschrift in Höhe von maximal 200 Euro brutto auf ihre nächste Jahresabrechnung erhalten, um den erhöhten Strombedarf abzufedern.
Der Gutschriftsbetrag wird abhängig vom Mehrverbrauch gewährt:
- bis 1.000 kWh Mehrverbrauch 50 €
- bis 2.000 kWh Mehrverbrauch 100 €
- bis 3.000 kWh Mehrverbrauch 150 €
- über 3.000 kWh Mehrverbrauch 200 €
Diese Unterstützung gilt, sofern die Kosten nicht durch eigene Versicherungen abgedeckt sind und die Trocknungsmaßnahmen über den jeweiligen Stromzähler der betroffenen Immobilie abgewickelt wurde.
Hochwasserhilfe online beantragen
Die Hochwasserhilfe kann hier online beantragt werden. Zur Beantragung wird ein Nachweis über die durchgeführten Trocknungsmaßnahmen oder der aktuelle Zählerstand benötigt. Die Höhe der Hochwasserhilfe errechnen wir für Sie. Die Hochwasserhilfe-Maßnahme wird seitens der Stadtwerke auf maximal 40.000 Euro gedeckelt.
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Sie haben weitere Fragen?
Sie haben noch Fragen zu unserer Hochwasserhilfe? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice beantworten gerne Ihre Fragen unter Tel. 08247/9673-30 oder E-Mail kundenservice@swbw.de.